Neuerungen im Präventionsgesetz


Kinderärzte fordern Nachbesserung
Neuerungen im Präventionsgesetz

Verbesserungen in der Prävention von Infektionskrankheiten durch einen verpflichtenden Impfschutz sind schon lange Thema der Politik. Jetzt hat sich die Koalition auf neue Änderungen geeinigt. Ein Kommentar der deutschen Kinder- und Jugendärzte.

Mit einer höheren Durchimpfungsrate kann eine Epidemie wie die der Masern schon im Vorfeld vermieden werden: Seit dem Ausbruch im Oktober vergangenen Jahres in Berlin sind 1286 Menschen an dieser Infektionskrankheit erkrankt. Bisher steht es jedoch noch allen Menschen frei, den Empfehlungen nachzukommen und sich gegen Infektionskrankheiten impfen zu lassen oder nicht. Die Wahrscheinlichkeit, dass es somit zu einem erneuten Ausbruch der Masern kommt, besteht weiterhin.

So schnell wie möglich für höhere Durchimpfungsrate sorgen

Am vergangenen Freitag hat sich die Koalition auf weitere Änderungen zum Präventionsgesetz geeinigt. Grundsätzlich dient es dazu, die Prävention und Früherkennung von Krankheiten sowie die Förderung der Gesundheit zu regeln. Aus den geplanten Änderungen wird ersichtlich, dass sich Kinder und Personen, die sich von Berufs wegen in KiTas, Schulen oder sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen aufhalten, ohne ausreichenden Impfschutz nicht in diesen Einrichtungen aufhalten dürfen. Gesundheitsämter können Eltern vorladen, die Bundesländer Sanktionen gegen sie verhängen. Kinder- und Jugendärzte stehen den Bußen jedoch kritisch gegenüber: Denn diese Regelungen bedürfen der Zustimmung durch den Bundesrat. „Wir müssen jedoch JETZT für eine bessere Durchimpfungsrate sorgen, das hat die letzte Masernepidemie deutlich gezeigt,“ betont der Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) Dr. Wolfram Hartmann.

Geplante Änderungen sind nicht wirklich neu

Wirklich neu sind die Änderungen nicht: Denn bereits das bestehende Infektionsschutzgesetz sieht den Ausschluss von (mutmaßlich) infizierten Personen vor, die sich aus beruflichen Gründen in diesen Einrichtungen aufhalten. Diese Regelung betrifft ebenso Kinder unter sechs Jahren. Als tatsächlich neu betrachtet Hartmann lediglich „die Androhung von Sanktionen, wenn kein Nachweis einer jüngst stattgefundenen Impfberatung vor Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung vorgelegt werden kann.“

Forderungen der BVKJ

Statt Sanktionen fordert der Berufsverband eine bessere Methode bei der Beratung der Eltern, die auf aktuellen Erkenntnissen der Wissenschaft basiert und die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) sowie des entsprechenden Bundeslandes berücksichtigen. Weiterhin sollten Ärzte Eltern nicht in ihrer Meinung bestärken, auf eine Impfung ihres Kindes zu verzichten.
Vor dem Hintergrund der geplanten Änderungen des Präventionsgesetzes besteht der BVKJ weiterhin auf eine Impfpflicht für diejenigen, die in öffentlich finanzierten Einrichtungen wie KiTas, Schulen aber auch in Sportvereinen Kinder und Jugendliche betreuen.

Jedes Jahr im August gibt die STIKO einen aktualisierten Impfkalender heraus, der die empfohlenen Impfungen für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene aufführt. Den aktuellen Impfkalender 2014 finden Sie hier.

News

Kein Survival-Schwimmen für Babys!
Kein Survival-Schwimmen für Babys!

Gefährlich statt lebensrettend

Videos von Babys, die scheinbar mühelos im Wasser treiben oder sich selbst retten, gehen in den sozialen Medien millionenfach viral. Doch steckt hinter dem sogenannten Survival-Schwimmen wirklich ein Sicherheitsgewinn – oder birgt der Trend sogar Risiken?   mehr

Tennis und Joggen bei Hüftarthrose
Tennis und Joggen bei Hüftarthrose

Nicht pauschal verbieten!

Viele Menschen mit Arthrose meiden Laufen, Tennis oder Skifahren aus Angst vor weiterem Gelenkverschleiß. Neue Studiendaten machen jedoch Hoffnung: Bestimmte belastende Sportarten scheinen das Risiko für einen Gelenkersatz nicht zwangsläufig zu erhöhen.   mehr

So kommen Beinvenen in Schwung
So kommen Beinvenen in Schwung

Für alle, die viel stehen müssen

Wer beruflich viel stehen muss, mutet seinen Beinvenen einiges zu. Mit den richtigen Schuhen und Strümpfen, kalten Duschen und einfachen Übungen lässt sich die Venengesundheit fördern.   mehr

Nur ein Medikament oder schon Doping?
Blick auf die Beine des Teilnehmerfeldes bei einem Stadtlauf.

Strenge Regeln selbst im Freizeitsport

Wettkämpfe sind nicht nur dem Spitzensport vorbehalten. Auch viele Freizeitsportler*innen messen sich gerne, etwa beim Marathon oder bei Radveranstaltungen. Aber Vorsicht: Auch für sie gelten Anti-Doping-Bestimmungen. Und die sind oft strenger, als vermutet.   mehr

Schützt Lithium vor Demenz?
Schützt Lithium vor Demenz?

Behauptung im Netz

Lithium ist ein starkes Medikament gegen schwere psychische Erkrankungen. Im Netz kursiert aber auch die Behauptung, dass Lithium in geringen Dosen Demenz vorbeugen kann. Was ist dran?   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen
Hof-Apotheke
Inhaber Burkhard Knoben
Telefon 0241/3 97 24
E-Mail hof-apo-aachen@t-online.de