Frauenärzte gegen IGeL


IGeL nur in Einzelfällen sinnvoll
Frauenärzte gegen IGeL

Frauenärzte lehnen individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) ab, wenn diese medizinisch nicht erforderlich sind. Allerdings respektieren sie die Bedürfnisse von Frauen, wenn diese eine medizinische Untersuchung, die über den Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenkasse hinausgeht, wünschen. Dies berichtet der Berufsverband der Frauenärzte (BVF).

Bestmöglich aufgeklärt

Der Verband fördert eine sachliche Patientenaufklärung, wie sie auch in dem Patienten-Ratgeber der Bundesärztekammer nachzulesen ist. „Im Zeitalter des Internets sind viele Patientinnen über die moderne medizinische Möglichkeit eines Fachgebietes informiert und möchten die Anwendung solcher Leistungen in ihrer individuellen Situation. Sie äußern den Wunsch nach der bestmöglichen Versorgung, auch wenn diese über den Leistungsumfang ihrer Krankenkasse hinausgeht“, erklärt Christian Albring, Präsident des BVF.

Individuelle Gesundheitsrisiken erkennen

Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht bezahlt werden, hält der BVF im Einzelfall jedoch sinnvoll und empfehlenswert. „In gynäkologischen Praxen werden beispielsweise das Ersttrimesterscreening (ETS), das Screening auf Gestationsdiabetes, sowie das Screening auf Veränderungen an der Gebärmutter, den Eierstöcken und der Brust mittels Ultraschall durchgeführt – auf ausdrücklichen Wunsch der Patientinnen“, erläutert Albring.

So hilft zum Beispiel das Ersttrimesterscreening einen Chromosomenfehler bei einem ungeborenen Kind zu ermitteln. Eine Ultraschalluntersuchung deckt mögliche Schwangerschaftskomplikationen oder nicht tastbare Tumoren frühzeitig auf.

Nutzen von IGeL-Leistungen abwägen

Der BVF rät Frauen, sich nicht vorschnell IGeL-Leistungen aufdrängen zu lassen. „Das darf aber nicht dazu führen, dass individuelle Gesundheitsleistungen in ihrer Gesamtheit abgewertet werden. Im Gegenteil: Viele solcher Wahlleistungen – wie beispielsweise innovative Diagnostik- und Behandlungsmethoden – haben in der Vergangenheit Einzug in das System der Gesetzlichen Krankenversicherung gehalten oder werden im Rahmen besonderer Krankenkassenverträge angeboten“, sagt Albring.

News

Erste Hilfe bei Babyschnupfen
Erste Hilfe bei Babyschnupfen

Durchatmen erleichtern

Meist kommt er im zweiten Lebenshalbjahr: der erste Babyschnupfen. Für den Säugling ist eine verstopfte Nase dabei eine echte Herausforderung. Die Atmung ist erschwert, Trinken und Schlafen sind kaum noch möglich.   mehr

Wenn Nahrung Medikamente stört
Wenn Nahrung Medikamente stört

Von Milch bis Lakritze

Manche Nahrungsmittel können die Wirkung von Medikamenten verstärken oder abschwächen. Besonders aufpassen muss man z.B. bei Milch, Kaffee und Grapefruits.   mehr

Kinder: Bei Reanimation nicht zögern!
Kinder: Bei Reanimation nicht zögern!

Deutlich bessere Überlebenschancen

Bei Notfällen ist Zeit ein entscheidender Faktor. Das gilt auch, wenn Kinder einen Herzstillstand erleiden. Je früher dann reanimiert wird, umso höher sind die Überlebenschancen.   mehr

Softdrinks als Ballaststoffquelle?
Softdrinks als Ballaststoffquelle?

Statt Obst und Gemüse

In den Regalen der Supermärkte tauchen immer wieder neue Modegetränke auf. Jetzt machen ballaststoffreiche High-Fiber-Softdrinks von sich reden. Aber können sie die tägliche Portion Obst und Gemüse ersetzen?   mehr

Neuropathische Schmerzen im Visier
Neuropathische Schmerzen im Visier

Antidepressiva oder Capsaicin?

Gegen das Brennen, Stechen und Kribbeln von neuropathischen Schmerzen ist das rechte Kraut noch nicht gefunden. Viele Wirkstoffe werden eingesetzt, wenige helfen. Welche Medikamente am meisten Erfolg versprechen, hat eine internationale Arbeitsgruppe untersucht.   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen

Beratungsclips

Antibiotikumsaft mit Löffel

Antibiotikumsaft mit Löffel

Dieses Video zeigt Ihnen kurz und verständlich, wie Sie einen Antibiotikumsaft mit einem Dosierlöffel richtig einnehmen. Der Clip ist mit Untertiteln in Russisch, Türkisch, Arabisch, Englisch und Deutsch verfügbar.

Wir bieten Ihnen viele unterschiedliche Beratungsclips zu erklärungsbedürftigen Medikamenten an. Klicken Sie einmal rein!

Hof-Apotheke
Inhaber Burkhard Knoben
Telefon 0241/3 97 24
E-Mail hof-apo-aachen@t-online.de