Neue Zuzahlungsregeln ab 1. Juli


Kassen senken Festbeiträge
Neue Zuzahlungsregeln ab 1. Juli

Millionen gesetzlich versicherter Patienten müssen mit neuen Zuzahlungen in Höhe von 5 bis 10 Euro für jedes verordnete Arzneimittel rechnen. Grund dafür ist, dass die Krankenkassen am 1. Juli ihre Festbeträge für tausende Medikamente senken - und die pharmazeutischen Hersteller ihre Preise nicht im selben Maße reduzieren.

Weniger zuzahlungsbefreite Medikamente

Der Festbetrag gibt die maximale Summe an, die die gesetzlichen Krankenkassen für ein Arzneimittel zahlen. Zuzahlungsbefreit sind Arzneimittel nur dann, wenn ihr Verkaufspreis mindestens 30 Prozent unter dem jeweiligen Festbetrag liegt. Zum 1. Juli senken die Krankenkassen nun die Festbeträge für zahlreiche Medikamente. Nach Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) sinkt somit die Zahl der zuzahlungsbefreiten Medikamente um mehr als ein Drittel von 4.800 auf 3.000 gegenüber dem Vormonat. 

Alle Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlungen für die gesetzlichen Krankenkassen von den Versicherten einzufordern und an die Kassen weiterzuleiten. Mit 2 Mrd. Euro erreichten die Patientenzuzahlungen im Jahr 2013 einen neuen Höchststand zugunsten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Durchschnitt fallen rechnerisch 2,60 Euro pro Packung an. Der Apotheker erkennt anhand seines Computerprogramms, ob ein Präparat zuzahlungspflichtig oder -befreit ist. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln müssen Patienten 10 Prozent des Preises zuzahlen. Mindestens müssen es 5 Euro, höchstens dürfen es 10 Euro sein. Die Zuzahlung ist begrenzt auf die tatsächlichen Kosten des Medikaments.

Mehrkosten können zusätzlich anfallen

Für die Apotheken haben Festbetragssenkungen übrigens auch schmerzhafte Nebenwirkungen: Ein Lagerwertverlust entsteht dann, wenn Arzneimittel vor dem Stichtag zu einem höheren Preis vom Hersteller beschafft wurden, als sie danach mit der Krankenkasse abgerechnet werden können.

Nicht zu verwechseln mit den gesetzlichen Zuzahlungen sind dagegen Aufzahlungen oder Mehrkosten: Sie müssen vom Patienten zusätzlich entrichtet werden, wenn der Arzneimittelpreis über dem Festbetrag liegt. Allerdings können einzelne Krankenkassen bei Arzneimitteln, über die sie Rabattverträge mit Herstellern abgeschlossen haben, einen Mehrkostenverzicht für ihre Versicherten aussprechen.

News

Was nutzt die Gürtelrose-Impfung?
Was nutzt die Gürtelrose-Impfung?

Guter Schutz bestätigt

Wer als Kind Windpocken hatte, der erkrankt später möglicherweise ein zweites Mal – dann an einer oft sehr schmerzhaften Gürtelrose. Eine Impfung soll zumindest ältere Menschen davor schützen. Doch wirkt die Impfung auch?   mehr

Antibiotika korrekt einnehmen
Antibiotika korrekt einnehmen

7 Tipps für den richtigen Umgang

Multiresistente Keime sind derzeit in aller Munde. Bei diesen Erregern wirken die meisten Antibiotika nicht mehr. Expert*innen der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) geben Patienten wichtige Tipps zu Einnahme und Dosierung von Antibiotika.   mehr

Ketamin als Stimmungsaufheller?
Ketamin als Stimmungsaufheller?

Kein Langzeiteffekt

Depressionen sind manchmal schwer zu behandeln. Große Hoffnungen wurden auf die Infusion von Ketamin gesetzt. Nun zeigt sich aber, dass diese Behandlung wahrscheinlich keinen Langzeiteffekt hat.   mehr

Antidiabetika schützen das Herz
Antidiabetika schützen das Herz

Verringertes Infarktrisiko

Menschen mit einem Typ-2-Diabetes haben ein erhöhtes Risiko, an einem Schlaganfall oder einem Herzinfarkt zu versterben – auch bei guter Stoffwechselkontrolle. Einige Antidiabetika scheinen die Gefahr dafür jedoch zu verringern.   mehr

Teenager gegen Meningokokken impfen
Teenager gegen Meningokokken impfen

Weil sie besonders gefährdet sind

Neben Säuglingen sind vor allem Jugendliche gefährdet, sich mit Meningokokken zu infizieren. Deshalb hat die STIKO jetzt ihre Impfempfehlungen aktualisiert: Alle 12- bis 14-Jährigen sollen die Meningokokkenimpfung erhalten, unabhängig davon, ob sie schon vorher dagegen geimpft worden sind.   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen

Beratungsclips

Antibiotikumsaft mit Löffel

Antibiotikumsaft mit Löffel

Dieses Video zeigt Ihnen kurz und verständlich, wie Sie einen Antibiotikumsaft mit einem Dosierlöffel richtig einnehmen. Der Clip ist mit Untertiteln in Russisch, Türkisch, Arabisch, Englisch und Deutsch verfügbar.

Wir bieten Ihnen viele unterschiedliche Beratungsclips zu erklärungsbedürftigen Medikamenten an. Klicken Sie einmal rein!

Hof-Apotheke
Inhaber Burkhard Knoben
Telefon 0241/3 97 24
E-Mail hof-apo-aachen@t-online.de